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Neuwieder WiFo glaubt nicht an den „Wumms“

Temporäre MwSt. Senkung macht viel Aufwand und nutzt wenig

„Mit Wumms aus der Krise“ hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz das Konjunkturpaket als Antwort auf die Corona-Krise gelobt. Zentraler Punkt darin ist die Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 16% bzw. beim ermäßigten Satz von 7% auf 5%.
„Wir fragen uns schon, wie sinnvoll die auf nur 6 Monate begrenzte Senkung ist“, stellt Cornelius Kirsche (AG für Steinindustrie) fest. Gemeinsam mit den Vorstandskollegen und Mitgliedern diskutierte das Neuwieder Netzwerk die temporäre Reform beim online-Stammtisch. Steuerexperte Thomas Saidel informierte, worauf die Unternehmen bei der Umstellung unbedingt achten müssen. Der Aufwand ist nämlich hoch. „Zu hoch im Gegensatz zum Nutzen“, sagt Brigitte-Ursula Scherrer. Der Vorstand des WiFo geht nämlich nicht davon aus, dass die geringen Senkungen die Verbraucher zu mehr Konsum anregen und somit die Wirtschaft ankurbeln.
„Es ist davon auszugehen, dass die Senkung auch gar nicht von allen weitergegeben wird“, erwartet die WiFo Vorsitzende Marion Blettenberg (BKF Fahrschule). Besonders die Gastronomie und Bereiche im Dienstleistungssektor seien noch weit vom Normalbetrieb entfernt. In Anbetracht der anhaltend begrenzten Kapazitäten äußert nicht nur die WiFo Vorsitzende Verständnis, wenn diese Akteure die Steuersenkung für sich nutzen. Hendrik Schneider (Vario Software) geht für den Großteil des E-Commerce ebenfalls davon aus, dass die reduzierte MwSt. natürlich ausgewiesen wird, die Preise aber tatsächlich nicht fallen. „Auf unser Geschäft, dem produzierenden Gewerbe, wo nahezu keine Vorsteuer anfällt, hat die MwSt. Senkung praktisch keinen Einfluss“, bedauert Cornelius Kirsche. „Niemand ist verpflichtet die MwSt. Senkung weiterzugeben“, stellt Thomas Saidel fest. Gleichwohl müsse die 16% bzw. 5% auf allen Rechnung ausgewiesen werden. Und natürlich sei dringend darauf zu achten, dass Eingangsrechnungen korrekt sind.
Gute Nachrichten hat er insbesondere für Gastronomen, die ihre Speisekarten, was übrigens für alle Preisauszeichnungen gilt, nicht extra ändern müssen. Hier hat der Gesetzgeber in der Preisabgabenverordnung eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Die Reduzierung ist allerdings auf dem Beleg auszuweisen. Die arg gebeutelte Gastronomie hat mit der Reduzierung von 19% auf 7% (bis 30. Juni 2021) übrigens den größten Nutzen der MwSt. Senkung. Beispielsweise für das Handwerk macht Thomas Saidel darauf aufmerksam, dass nicht der Geschäftsabschluss, sondern der Übergabezeitpunkt des Gewerks entscheidend ist. Bei einer Warenlieferung ist der Fall noch eindeutiger, Stichpunkt ist der Augenblick, wenn der Käufer die Verfügungsmacht hat.
Zum Abschluss rät der Experte dazu, Kassensysteme nicht jetzt schon fest auf die Umstellung zu den alten MwSt.-Sätzen zum 1. Januar zu programmieren. Vielleicht verlängert der Gesetzgeber ja doch noch das Konjunkturpaket. Das WiFo würde diese Maßnahme ausdrücklich begrüßen.

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